Nach Titus Livius Patavinus waren es im alten Rom die ersten 100 von Romulus ernanneten Senatoren, die die Väter (Patres) genannt wurden und deren Nachkommen schließlich das Patriziat (lateinisch: Patricius, Griechisch: πατρίκιος, patrikios) bildeten. Ursprünglich sich auf diese herrschende Klasse beziehend, diese Familien unterschieden sich von den Plebejern durch ihren größeren politischen Einfluss, wurde der Begriff im Mittelalter neu definiert und wurde in der Folge in vielen Ländern ein eher vager Begriff für Aristokraten und die höhere Bourgeoisie.
In mittelalterlichen deutschen Städten entstand das Patriziat im 11. Jahrhundert aus dem ehemaligen örtlichen Adel oder den lokalen Ministerialen. Sie nannten sich "Geschlechter", aber in alten lateinischen Dokumenten wurde dies als "Patricius" übersetzt. Diese Familien besetzten den Rat und andere wichtige städtische Ämter und versuchten dieses ausschließliche Recht für sich zu erhalten. Erst nach dem frühen 16. Jahrhundert wurde der Begriff Patrizier verwendet um zwicshen den edlen städtischen Familien unde dem einfachen Volk zu unterscheiden und schliesslich wurden viele dieser Familien von deutschen Landesfürsten in den Adelsstand erhoben.
In München bildete sich diese politische und gesellschaftliche Elite der Stadt aus den Mitgliedern des Stadtrates. Die Patrizierfamilien stammten überwiegend aus der Kaufmannschaft und aus dem Kreis reicher Handwerker. Dieser geschlossene, exklusive Kreis der Patrizier, für deren "Mitgliedschaft" die Wahl in den Inneren Rat ein entscheidendes Kriterium war, regierte die Stadt für eine lange Zeit. Seit dem 17. Jahrhundert verliehen die bayerischen Herrscher erbliche "Patriziatsdiplome" und 1800 wurde das letzte Mal ein solches Privileg verliehen.
Die Schaffung dieser Oberklasse-Bürgergemeinschaft und die Entstehung des Münchner Rates gingen Hand in Hand. Zum ersten Mal wurde der Rat der Stadt München in einem Dokument von 1286 erwähnt ("consules civitatis Monacensis"). Die "Rudolfinum" von 1294, das älteste erhaltene Stadtrecht von München bezeichnet den Rat bereits als zentrale "Autorität" der Stadt und im Besitz der Satzung der Autonomie, der Polizei und der unteren Justiz. Im Grunde bestand das Patriziat immer aus etwa 20 bis 30 eng miteinander verwandten Familien. Ihre Namen sind in den ältesten Ratslisten seit 1295 erhalten, unter diesen finden sich alte Münchener Familien wie die Sendlinger (seit 1170), die Pütrich (seit 1189), die Rudolf (seit 1237), die Guldein (Aureus) (seit 1239), die Wilbrecht (seit 1239/42), die Freimanner (seit 1253), die Draechsel (seit 1269), die Ligsalz (seit 1269), die Schrenck (seit 1269), die Schluder (seit 1271), die Bart (seit 1272) und die Ridler (seit 1295). Einige andere Namen und Familien sind schon lange wieder aus München verschwunden, sie sind ausgestorben wie die Katzmair (1533), die Astaler (1475), die Tulbeck (1476), die Gießer (1494), die Tömlinger (1519-1525), die Wilbrecht (1526 / 48), die Schluder (1535) und die Pötschner (1541).
Diese Familien, sämtlichst durch Mitglieder des Rates vertreten und meist untereinander verheiratet, verwandt oder verschwägert, so zum Beispiel die Katzmair mit den Schrenck, den Rudolf, den Schluder und den Pötschner. Allerdings wurde die korporative Einheit und Exklusivität nie so groß wie zum Beispiel in Nürnberg. Familiäre Verbindungen durch Heirat mit dem "Reichspatriziat" in Regensburg, Nürnberg oder Augsburg oder auch mit dem höheren Landadel und dem Junkertum waren seit dem 14. Jh. keine Seltenheit.